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   BFH, 14.02.2000 - VI B 181/99   

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https://dejure.org/2000,9683
BFH, 14.02.2000 - VI B 181/99 (https://dejure.org/2000,9683)
BFH, Entscheidung vom 14.02.2000 - VI B 181/99 (https://dejure.org/2000,9683)
BFH, Entscheidung vom 14. Februar 2000 - VI B 181/99 (https://dejure.org/2000,9683)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Getrennte Veranlagung - Einwilligung zur Zusammenveranlagung - Prozesskostenhilfe - Aussicht auf Erfolg - Ausübung des Wahlrechts

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 10.01.1992 - III R 103/87

    Unbeachtlichkeit eines Antrags auf getrennte Veranlagung eines einkunftslosen

    Auszug aus BFH, 14.02.2000 - VI B 181/99
    In einem solchen Fall sei nach dem Urteil des Bundesfinanzhof (BFH) vom 10. Januar 1992 III R 103/87 (BFHE 166, 295, BStBl II 1992, 297) von einer Unwirksamkeit des Antrags auf getrennte Veranlagung auszugehen.
  • FG Köln, 19.01.2005 - 15 V 6203/04

    Veranlagungsform bei streitiger Zustimmung des vormaligen Ehegatten zu einer

    Nach Hinweis der Berichterstatterin auf das Urteil des BFH von 14.2.2000 (BFH/NV 2000, 842), wies der Antragsteller nochmals auf das Urteil des BGH vom 12.6.2002 und ferner auf das Urteil des Amtsgerichts Gernsbach vom 18.5.2004 sowie auf das Urteil des Landgerichts Baden-Baden vom 27.10.2004 hin.

    Das ist aber nur dann der Fall, wenn dieser selbst keine eigenen positiven oder negativen Einkünfte hat oder wenn diese so gering sind, dass sie weder einem Steuerabzug unterlegen haben noch zur Einkommensteuerveranlagung führen können (BFH-Urteil vom 10. Januar 1992 III R 103/87, BStBl II 1992, 727 mwN; BFH-Beschluss vom 14. Februar 2000 VI B 181/99, BFH/NV 2000, 842).

  • BFH, 07.02.2005 - III B 101/04

    Grundsätzliche Bedeutung - Zusammenveranlagung

    Auf die Gründe, die ursprünglich zur Zusammenveranlagung geführt haben, kommt es steuerrechtlich nicht an (BFH-Urteil vom 19. Mai 2004 III R 18/02, BFHE 206, 201, BStBl II 2004, 980, 983, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 14. Februar 2000 VI B 181/99, BFH/NV 2000, 842).
  • FG Münster, 22.11.2006 - 2 K 5809/04

    Berechtigung einer im Insolvenzverfahren auftretenden Treuhänderin zur Ausübung

    Auf die Gründe, die ursprünglich zur Zusammenveranlagung geführt haben, kommt es steuerlich nicht an (BFH-Urteil vom 19.05.2004 III R 18/02, BStBl. II 2004, 980, 983; BFH-Beschluss vom 14.02.2000 VI B 181/99, BFH/NV 2000, 842).
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